Beurlaubung vom Unterricht
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an allen verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund möglich. Ist eine Abwesenheit bereits im Voraus absehbar, muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung bei der Schule gestellt werden. Der Grund ist dabei anzugeben und gegebenenfalls durch geeignete Nachweise zu belegen.
Über den Antrag entscheidet die Schule im Rahmen der geltenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Wichtig: Keine Verlängerung der Ferien
Urlaubsreisen, günstigere Flug- oder Reisepreise sowie die Verlängerung von Ferien sind kein ausreichender Grund für eine Beurlaubung vom Unterricht.
Anträge auf Freistellung unmittelbar vor oder nach den Ferien, die der Verlängerung eines Urlaubs dienen, können daher grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Wir bitten alle Eltern und Sorgeberechtigten, Urlaubsreisen ausschließlich innerhalb der festgelegten Ferienzeiten zu planen und andere planbare private Termine nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren.
Versäumte Unterrichtsinhalte müssen nach einer genehmigten Beurlaubung eigenständig nachgearbeitet werden.
Lizenzen & Quellen
- antrag_auf_beurlaubung_der_schulpflicht.pdf
Autor: Landesschulamt
Zusätzliche Informationen: SL-DB
Arbeitshefte SJ 2026/27
Lizenzen & Quellen
- kaufexemplare_klasse_5_bis_10.pdf
Autor: Andrea Hierse
Zusätzliche Informationen: zu kaufende Arbeitshefte
Schließfach in der Schule mieten (astradirect)
Mittagsversorgung
Lizenzen & Quellen
- images.jpg
Autor: Menuedienst Anhalt
Zusätzliche Informationen: https://menuedienst-zerbst.de/# - slideshow_001.jpg
Autor: Menuedienst Anhalt
Zusätzliche Informationen: https://menuedienst-zerbst.de/#

